Von: public-redaktion
Datum: 05/29/05 14:35:40
Betreff: Absolute strafrechtliche Immunität für Finanzbeamte seit Jahren in Deutschland bittere Realität und die Politik hat es zugelassen oder nicht bemerkt ...
Sonntag,
29.05.2005
Sehr geehrte Frau Wandner,
seit
inzwischen 9 Jahren, sie lesen richtig, genießt
der Unterzeichner und dessen Ehefrau eine gezielt andauernde
"Sonderbehandlung" der nds. Finanzverwaltung. Und es dreht
sich einzig und allein um das vom Bundesamt für Seeschifffahrt
und Hydrographie klassifizierte "Arbeits-
und Forschungsschiff" des
Unterzeichners, das dieser als zwingend
notwendiges Betriebsmittel
braucht, denn der Unterzeichner heißt nicht "JESUS"
und kann folgerichtig nicht allein mit den Füßen übers
Wasser laufen !!!
Zitat
aus dem Evangelium des Matthäus, Kapitel 14 die Verse 22 bis 33.
Und alsbald trieb Jesus seine Jünger, in das Boot zu
steigen und vor ihm hinüberzufahren, bis er das Volk gehen
ließe. Und als er das Volk hatte gehen lassen, stieg er allein
auf einen Berg, um zu beten. Und am Abend war er dort allein. Und das
Boot war schon weit vom Land entfernt und kam in Not durch die
Wellen; denn der Wind stand ihm entgegen. Aber in der vierten
Nachtwache kam Jesus zu ihnen und ging auf dem See. Und als ihn die
Jünger sahen auf dem See gehen, erschraken sie und riefen: Es
ist ein Gespenst! und schrien vor Furcht. Aber sogleich redete Jesus
mit ihnen und sprach: Seid getrost, ich bin's; fürchtet euch
nicht! Petrus aber antwortete ihm und sprach: Herr, bist du es, so
befiehl mir, zu dir zu kommen auf dem Wasser. Und er sprach: Komm
her! Und Petrus stieg aus dem Boot und ging auf dem Wasser und kam
auf Jesus zu. Als er aber den starken Wind sah, erschrak er und
begann zu sinken und schrie: Herr, hilf mir! Jesus aber streckte
sogleich die Hand aus und ergriff ihn und sprach zu ihm: Du
Kleingläubiger, warum hast du gezweifelt? Und sie traten in das
Boot, und der Wind legte sich. Die aber im Boot waren, fielen vor ihm
nieder und sprachen: Du bist wahrhaftig Gottes Sohn!
Zitatende
Von
"Willkür", "Befangenheit"
und anderem "rechtswidrigen Verhalten" will
bis hin zum Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen niemand
Verantwortliches etwas wissen, geschweige denn bis heute bemerkt
haben.
Sie sind bisher nur unzureichend über den
Sachverhalt informiert, dann sollten sie einfach hier klicken
!!!
Ziel dieser gezielten "Sonderbehandlung"
ist eben nicht eine im Sinne der Abgabenordnung durchzuführende
objektive Besteuerung, sowie wie es der § 85 AO vorschreibt,
sondern ein willkürliches Steuerneintreiben, schlimmer als im
Mittelalter und vergleichbar mit diversen Systemen, die auch deutsche
Politiker gerne populistisch als Bananenrepubliken titulieren.
Der
Steuerstaat Deutschland leistet sich inzwischen eine Armee von
nicht weniger als 124.000 Finanzbeamte ( Quelle: manager-magazin
), die Süddeutsche Zeitung schreibt von rund 254.000, die
sich selbst in den letzten 60 Jahren ein Vorschriftendickicht von
inzwischen über 100.000 Verwaltungsvorschriften
geschaffen haben, durch die sie selbst schon längst nicht mehr
durchblicken, aber der Steuerbürger natürlich ebensowenig,
soll er aber auch gar nicht, es reicht wenn er damit behandelt werden
kann. ( es erinnert an das Gleichnis des Zacheus,
Lucas-Evangelium, Kap. 19 )
Seit dem 01.04.2005
reicht ein Anlass aus, bitteschön was ist ein Anlass, um
bundesweit auf Kontenrecherche zu gehen und das nicht nur im
konkreten Einzelfallanlass, sondern auch, man braucht nur in der
Abgabenordnung nachlesen, für die eventuelle Zukunft...
Auch
wenn am 01.04. in Kraft getreten, so handelt es sich mitnichten um
einen Aprilscherz, sondern um bitteren Ernst, denn es kann jeden
treffen, selbst dann wenn es gar keinen objektiven Anlass gibt.
Im
Zusammenhang mit der gezielten "Sonderbehandlung"
des Unterzeichners sind gegen einzelne besonders aktiv tätige
Finanzbeamte Strafanzeigen erstattet worden, z.B. wegen keiner
geringeren Straftat wie Rechtsbeugung ( § 339 StGB ), Verleitung
von Untergebenen zu Straftaten ( § 357 StGB ), Falschbeurkundung
im Amt ( § 348 StGB ) sowie Üble Nachrede und Verleumdung (
§§ 186, 187 StGB).
Diese Anzeigen wurden und
werden allesamt sowohl von der jeweils zuständigen StA als auch
der Generalstaatsanwaltschaft in Celle mit der Begründung, sie
seinen unbegründet, eingestellt bzw. es lägen nicht einmal
Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten vor.
Das
klingt nach einer Selbst - Immunisierung ohne
irgendeine bundesdeutsche gesetzliche Rechtsgrundlage von operativ
tätigen Finanzbeamten, denen jedoch ein solcher Status in der
Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht zusteht. Finanzbeamte
stehen damit deutschen Abgeordneten sowie ausländischen
Diplomaten mehr als gleich, nur mit dem krassen
Unterschied, das deren Immunität aufgehoben werden kann bzw.
ausländische Diplomaten des Landes verwiesen werden können,
da dieses gesetzlich ausdrücklich so geregelt ist.
Zitat
von der Website des Deutschen Bundestages:
Immunität:
Abgeordnete dürfen nach Art. 46 Abs. 2 für Straftaten nur
zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Bundestag es genehmigt.
Die Genehmigung wird bei kriminellen Delikten regelmäßig
erteilt. Die Immunität besteht nur, solange die Abgeordneten
ihr Mandat ausüben.
Finanzbeamte
bleiben quasi strafrechtlich unbehelligt, geniesen gesetzwidrig einen
eigenen rechtsfreien Raum und sind immun gegen jede strafrechtliche
Verfolgung und können somit Tun und Lassen was sie beim
Steuernbeitreiben "pro Fisko" wollen / sollen
!!!
Weder das Grundgesetz, das im Übrigen in der
Fiskalverwaltung der Bundesrepublik Deutschland gerne ausgeblendet
wird, noch andere Gesetze und Verordnungen lassen an irgendeiner
Stelle erkennen, dass dann, wenn Finanzbeamte sich besonders "pro
fiskalisch" hervortun, sie auch dieses unter objektiver
Erfüllung von ausgesprochen schweren Straftatbeständen mir
nichts dir nichts tun dürfen, da ihnen strafrechtlich nicht
beizukommen sein soll.
Gerade unter dem Aspekt des
jüngsten Interwievs des renomierten Verfassungsrechtlers und
Bundesverfassungsrichters a.D. Prof. Dr. Paul Kirchhof in der
Zeitschrift Euro/05, die wichtigsten Auszüge finden sie in der
angehängten pdf-Datei, müssen einen jeden rechtstaatlich
denkenden und handelnden Budesbürger / Bundesbürgerin
aufhorchen lassen, denn aus einem Rechtstaat wird, wenn nicht
frühzeitig aufgepasst und mit den entsprechenden Mitteln
gegengesteuert wird, plötzlich und unerwartet ein
Unrechtsstaat.
Prof. Dr. Paul Kirchhof hat dieses
staatliche Unrecht bereits im deutschen Steuerrecht und dessen in
weiten Teilen rechtswidriger Anwendung offenbar erkannt und es
öffentlich ausgesprochen, wie auch auf dem FDP-Parteitag in Köln
am 06.05.2005 geschehen.
Die Staatsanwaltschaften in
Niedersachsen können, wollen oder aber dürfen dieses
aufgrund ihrer vielleicht politischen Weisungsgebundenheit nicht
erkennen und schützen somit gewollt oder ungewollt die Täter
in den Finanzämtern?
Die Justiz bezieht sich hier
auf ein unveröffentlichtes "Alturteil" des OLG Celle
aus dem Jahr 1986 i.V.m. mit einem noch älteren Urteil des BGH
aus dem Jahre 1972, das ausdrücklich Finanzbeamte vom Vorwurf
der Rechtsbeugung, immerhin ein Verbrechenstatbestand mit
Haftandrohung von nicht unter einem Jahr, gegen den Wortlaut des
Straftatbestandes des § 339 StGB, früher § 336 StGB,
freispricht, in dem jedoch das OLG Celle die aberwitzige These
aufstellte, dass ausgerechnet dieser Straftatbestand die
Finanzbeamten an ihrer originären Aufgabe, nämlich Steuern
beizutreiben, behindern würde. Es wird seither rechtswidrig in
Abrede gestellt, dass Finanzbeamte hier "andere
Amtsträger" seien, die zur Leitung oder Entscheidung einer
Rechtssache berufen sind.
Anderslautende
Rechtsprechung wie z.B. die des OLG Hamm in NRW aus dem
Jahre 1999, die unter dem Aktenzeichen 2 Ws 20/99 OLG Hamm zu finden
ist, lässt die Generalstaatsanwaltschaft in Celle einfach nicht
zu, so wie sie auch den tatsächlichen Wortlaut des
Straftatbestandes des § 339 StGB schlicht ignoriert und "andere
Amtsträger" zu denen eben auch ohne Zweifel die
Finanzbeamten zählen ( siehe
§ 7 AO ) gar nicht als Täter erkennen will.
Doch
was sind denn dann Steuerbescheide, Einspruchsbescheide,
Änderungsbescheide, Pfändungs- und Einziehungsverfügungen
?
Und wie ist unter diesen an den Haaren herbeigezogenen
Rechtskonstruktionen der folgende Leitsatz des OLG Koblenz mit der
Geschäfts-Nr.:
1 U 1588/01 vom 17.07.2002 in Richtung aller Finanzämter zu
verstehen:
"Ein besonders strenger Sorgfaltsmaßstab
gilt für Behörden, die wie die Finanzämter durch den
Erlass von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen. Eine
objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist
schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der
Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch
die höchstrichterliche Rechtsprechung, sei es auch nur in einer
einzigen Entscheidung, geklärt sind" Zitatende
Nur
Amtsträger, die zur Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache
berufen sind, können und dürfen durch den Erlass von
Bescheiden "selbst vollstreckbare Titel" schaffen und diese
auch mittels Zwang, man schaut dazu bloß in die Abgabenordnung
hinein, durchsetzen. Wer im Sinne der Abgabenordnung Amtsträger
ist, steht im § 7 AO unmissverständlich geschrieben.
Die
Finanzgerichte sind denn allem Anschein auch nur Alibigerichte, die
aufgrund ihrer Besetzung aus den eigenen Reihen, nämlich der
Finanzverwaltung ( aus den Finanzämtern ) in den meisten Fällen
verzögern, verschleppen und schließlich mit
haarstreubenden Begründungen das in den Finanzämtern laut
Kirchhof inzwischen nahezu flächendenkende "Unrecht"
am Steuerbürger im Namen des ( unwissenden ) deutschen
Steuerbürgers mittels oftmals abenteuerlichen Rechtsfiguren zu
vollziehbarem Recht erklären.
Wenn denn dann der
eine oder andere den Weg bis zum Bundesfinanzhof gefunden hat und
dort aufgrund einer noch gewissen Unabhängigkeit der dortigen
Richter "Eichel's Schergen" zurück in ihre Schranken
gewiesen werden, dann dauert es in der Regel nicht sehr lange, bis
eine solche BFH-Entscheidung sang und klanglos mit Hilfe eines vom
Bundesfinanzministeriums ausgesprochenen Nichtanwendungserlasses
wieder von der juristischen Bildfläche verschwunden ist und für
den Steuerpflichtigen beginnt der ganze Spuk von neuem.
Wehret
den Anfängen, gerade weil Deutschland eine so unrühmliche
Vergangenheit hat, deren Ereignisse erst 60 Jahre zurückliegen...,
da waren es auch und in erster Linie "funktionierende
Schreibtischtäter", die einem Unrechtsregime die Treue
gehalten haben...
Nähere Informationen erhalten sie
vom Unterzeichner auf Nachfrage sowohl telefonisch als auch anhand
der entsprechenden Dokumente.
Hinter die Kulissen haben die
gewählten Abgeordneten Klaus Johannßen ( SPD ),
Hans-Jürgen Klein ( Bündnis90/Grüne ) sowie Ursula
Peters ( FDP ) intensiv geschaut und den "Irrsinn" des
FA Cuxhaven / der nds. Finanzverwaltung durchschaut.
Die
Abgeordnete Ursula Peters ( FDP ) hat denn auch als einzige Person
die unmittelbare Inaugenscheinnahme des "Arbeits- und
Forschungsschiffes" im Basishafen in den Niederlanden im
Nationalpark Lauwersmeer am 02.05.2005 persönlich durchgeführt
und nur Anhaltspunkte für eine "ausschließliche
betrieblich bedingte Nutzung" erkennen können.
Begleitet
wurde sie von ihrem wissenschaftlichen Mitarbeiter, der Dozent an der
Seefahrtschule in Leer / Ostfr. ist.
Beide haben sich im
Beisein des reporters Olaf Jahn der Presseagentur ddp ( Berlin )
nicht nur das "Schiff", sondern auch diejenigen Nachweise
und Unterlagen
an Bord angeschaut, die das Finanzamt in Cuxhaven nicht zur Kenntnis
nehmen will, diese stattdessen in einer denkwürdigen Szene am
17.10.2002 allesamt auf den Fußboden des Büros des
Betriebsstellenprüfungsleiters Kückens im Fianzamt Cuxhaven
flogen, weil derselbe sie in hohem Bogen dorthin warf, um sie nicht
zur Kenntnis nehmen zu wollen.
Der Reporter Olaf Jahn sowie
die beiden nds. Landtagsabgeordneten Johannßen und Klein haben
sich im Studio des Unterzeichners auch jene Aufzeichnungen
angeschaut, die der Unterzeichner aber auch der Betriebsprüfer
Lühs / FA Cuxhaven als "Kalenderbücher"
tituliert, in denen handschrftlich sämtliche für die
Finanzverwaltung nachvollziehbaren Daten und Fakten von beruflich
veranlassten Pkw-Fahrten ( Fahrtenbuch ) sowie die durchgeführten
Schiffsaufenthalte "lückenlos" fixiert worden
sind.
Der Fianzbeamte Lühs hat sogar schriftlich
bestätigt, dass diese Kalenderbücher im Finanzamt Cuxhaven
jahrelang vorgelegen haben, nur bewirkt hat deren Inhalt nichts !!!,
Weil man dort des Lesens unkundig ist oder weil man schlicht aus
niederen Motiven "nicht zur Kenntnis nehmen will", denn nur
so macht der verbürgte Satz vom 24.06.1996, Zitat:
Das
Schiff kriegen sie hier nicht durch, das habe ich ( Betriebsprüferin
Biester, Finanzamt Cuxhaven ) mit der Rechtsbehelfstelle im
Hause bereits so abgestimmt. ( Zeuge: StB H.-G. Hermann, Buxtehude )
einen
inzwischen auch für Dritte unschwer erkennbaren Sinn.
§
353
Abgabenüberhebung,
Leistungskürzung
(1)
Ein Amtsträger, der Steuern, Gebühren oder andere Abgaben
für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, wird, wenn er
Abgaben, von denen er weiß, daß der Zahlende sie
überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, erhebt
und das rechtswidrig Erhobene ganz oder zum Teil nicht
zur Kasse bringt, mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger bei amtlichen
Ausgaben an Geld oder Naturalien dem Empfänger rechtswidrig
Abzüge macht und die Ausgaben als vollständig geleistet in
Rechnung stellt.
Ein
denkwürdiger Straftatbestand, der zeigt, wohin dieses
rechtstaatliche System steuert, nämlich in die fiskalische
Willkür, nur wenn der Amtsträger nämlich sich
persönlich zu bereichern versucht, macht er sich hier strafbar,
führt er das "rechtswidrig" erhobene Steuergeld an die
Finanzkasse ordnungsgemäß ab, na dann, freut sich der
Fiskus über einen so einfallsreichen Finanzbeamten, oder...
Der
Scheins in diesen Tagen begonnen habende Wahlkampf zur Wahl der
Abgeordneten des 16. Deutschen Bundestag im Herbst diesen Jahres
sollte Anlass sein, die zukünftigen Volksvertreter auf diese
Kernmissstände im deutschen Steuerrecht wie Strafrecht
unmittelbar hinzuweisen, denn so lange eine ganze Verwaltung tun und
lassen kann, was sie will und gegen wen sie will, dann braucht es
keinen Rechtstaat mehr, denn der oder die Rechtsuchenden werden
keinen Rechtsschutz erfahren können in einer diesbezüglich
rechtlosen Situation...
Die Konsequnz kann nur lauten,
Menschen, die Innovation und Kreativität sowie den Mut zur
Selbständigkeit in diesem Deutschland noch besitzen, müssen
das Land mit all ihrer Habe dauerhaft verlassen, sich an einen Ort
begeben, an dem andere wirtschaftliche Klimaverhältnisse
herrschen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, von irgendwelchen
subalternen Finanzbeamten irgendwann sowohl wirtschaftlich als auch
persönlich vernichtet zu werden, ungestraft,
willkürlich...
Diese Aktionen werden auch weiterhin
schlicht und Scheins harmlos "Betriebsprüfungen"
genannt...
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mit freundlichen
Grüßen
Burkhard Lenniger
Kriminalbeamter
a.D.
Mitglied im DJV, LV Hamburg
Autor, TV-Journalist,
Kameramann &. Producer
c/o cvp video-, film- &.
fernsehproduktion
Studio-Institut für audio-visuelle
Planungsdarstellung
und Kommunikation
www.afk-pirol.org
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