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Es
war ein reiner Zufallsfund. Bei einer Razzia in deutschen
Niederlassungen der Türkischen Nationalbank fielen im Juni 2000 den
Frankfurter Steuerfahndern nebenbei 220 000 Kontendaten von in
Deutschland lebenden Türken in die Hände, die in der Heimat ihr
Erspartes Zins bringend angelegt haben. Eine erste Stichprobe förderte
massenhaften Leistungsmissbrauch zu Tage: 2003 wurde in Stuttgart bei
4051 dieser Heimatsparer überprüft, ob sie Arbeitslosenunterstützung
beantragt und dabei ihr Kapitalvermögen verschwiegen hatten. Knapp die
Hälfte, genau 1924 Personen, waren tatsächlich beim Arbeitsamt gemeldet
und 589 von ihnen hatten zu Unrecht Unterstützung bekommen. 3,4
Millionen Euro unrechtmäßig ausbezahlter Stütze wurden nach Angaben der
Regionaldirektion für Arbeit seit dem Jahr 2000 zurückgeholt . Aus dem
aufgedeckten Missbrauch rechnet der zuständige Staatsanwalt den
landesweit entstandenen Schaden auf 30 Millionen Euro hoch, bundesweit
kalkuliert er sogar mit 330 Millionen.
Trotzdem stockt seit über einem Jahr die umfassende Prüfung aller
220 000 Datensätze. Die 20 000, die in Baden-Württemberg lebende
Gastarbeiter betreffen, bearbeitet das Stuttgarter Hauptzollamt
zentral. Die Bundesagentur für Arbeit weigert sich seit September 2004
eisern, die persönlichen Daten der Sparer mit ihrer Liste der
Leistungsempfänger abzugleichen. Was bei der Stichprobe 2003 noch kein
Problem war, sieht die Behörde jetzt als Verstoß gegen den Datenschutz.
Wir können nicht alle türkischen Sparer unter Generalverdacht stellen ,
begründet der Sprecher der Regionaldirektion der Agentur, Achim Winkel,
die Blockade. 2003 sei man fälschlicherweise von einem Anfangsverdacht
ausgegangen, wird die erstaunliche Kehrtwende begründet.
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll will sich mit diesem
Bescheid nicht abfinden. Wer will, der kann , sagt der Liberale. Die
Bekämpfung von Missbrauch gehöre zu den gesetzlichen Aufgaben der
Agentur und dafür sei das Erheben der notwendigen Daten erlaubt. Nun
will Goll den Druck gegen die Nürnberger Behörde erhöhen. In einem
Brief an den Vorstand fordert er, so schnell wie möglich die
Arbeitslosengeldempfänger unter den Sparern herauszufiltern. Denn nur
so können die Ermittler anschließend Verfahren gegen einzelne Personen
einleiten. Die Zeit drängt, weil die Verjährung droht.
Das gilt in Stuttgarter Justizkreisen auch als Motiv für die
Weigerung der Bundesagentur. Am Ende könnten der Behörde die aufwändige
Aktion mehr kosten, als die Rückforderung der Gelder ihr einbringen
würde, wenn die Fristen verstrichen sind. Doch Goll will sich damit
nicht abfinden. Wenn sich die Agentur weigere, setze sie sich dem
Vorwurf aus, schützende Hände über Betrüger zu legen .
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