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In der Türkei gespart - hier kassiert
Von Peter Reinhardt
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft vermutet massenhaften Missbrauch türkischer Gastarbeiter beim Bezug von Arbeitslosengeld. Doch die Bundesagentur für Arbeit verweigert den Ermittlern die Mithilfe. Der Schaden durch erschlichene Leistungen wird auf 330 Millionen Euro geschätzt.

Es war ein reiner Zufallsfund. Bei einer Razzia in deutschen Niederlassungen der Türkischen Nationalbank fielen im Juni 2000 den Frankfurter Steuerfahndern nebenbei 220 000 Kontendaten von in Deutschland lebenden Türken in die Hände, die in der Heimat ihr Erspartes Zins bringend angelegt haben. Eine erste Stichprobe förderte massenhaften Leistungsmissbrauch zu Tage: 2003 wurde in Stuttgart bei 4051 dieser Heimatsparer überprüft, ob sie Arbeitslosenunterstützung beantragt und dabei ihr Kapitalvermögen verschwiegen hatten. Knapp die Hälfte, genau 1924 Personen, waren tatsächlich beim Arbeitsamt gemeldet und 589 von ihnen hatten zu Unrecht Unterstützung bekommen. 3,4 Millionen Euro unrechtmäßig ausbezahlter Stütze wurden nach Angaben der Regionaldirektion für Arbeit seit dem Jahr 2000 zurückgeholt . Aus dem aufgedeckten Missbrauch rechnet der zuständige Staatsanwalt den landesweit entstandenen Schaden auf 30 Millionen Euro hoch, bundesweit kalkuliert er sogar mit 330 Millionen.

Trotzdem stockt seit über einem Jahr die umfassende Prüfung aller 220 000 Datensätze. Die 20 000, die in Baden-Württemberg lebende Gastarbeiter betreffen, bearbeitet das Stuttgarter Hauptzollamt zentral. Die Bundesagentur für Arbeit weigert sich seit September 2004 eisern, die persönlichen Daten der Sparer mit ihrer Liste der Leistungsempfänger abzugleichen. Was bei der Stichprobe 2003 noch kein Problem war, sieht die Behörde jetzt als Verstoß gegen den Datenschutz. Wir können nicht alle türkischen Sparer unter Generalverdacht stellen , begründet der Sprecher der Regionaldirektion der Agentur, Achim Winkel, die Blockade. 2003 sei man fälschlicherweise von einem Anfangsverdacht ausgegangen, wird die erstaunliche Kehrtwende begründet.

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll will sich mit diesem Bescheid nicht abfinden. Wer will, der kann , sagt der Liberale. Die Bekämpfung von Missbrauch gehöre zu den gesetzlichen Aufgaben der Agentur und dafür sei das Erheben der notwendigen Daten erlaubt. Nun will Goll den Druck gegen die Nürnberger Behörde erhöhen. In einem Brief an den Vorstand fordert er, so schnell wie möglich die Arbeitslosengeldempfänger unter den Sparern herauszufiltern. Denn nur so können die Ermittler anschließend Verfahren gegen einzelne Personen einleiten. Die Zeit drängt, weil die Verjährung droht.

Das gilt in Stuttgarter Justizkreisen auch als Motiv für die Weigerung der Bundesagentur. Am Ende könnten der Behörde die aufwändige Aktion mehr kosten, als die Rückforderung der Gelder ihr einbringen würde, wenn die Fristen verstrichen sind. Doch Goll will sich damit nicht abfinden. Wenn sich die Agentur weigere, setze sie sich dem Vorwurf aus, schützende Hände über Betrüger zu legen .

13.08.2005 00:00

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